Pressemitteilung (26.04.2023)

 

Stellungnahme zum Bericht des Kärntner Landesrechnungshofs

Landtagszahl 36-19/32

▸ Zum Originalbericht auf der Homepage des Landesrechnungshofes

 

 

Auf Grund des Berichts des Kärntner Landesrechnungshofs geben die „Bahn und Museum Betriebsgesellschaft m.b.H.“ (Betreiber der Anschlussbahn Weizelsdorf – Rosenbach, Betriebsführung aller vom Verein „Nostalgiebahnen in Kärnten“ vermarkteten touristischen Angebote) und der „Verein Gailtalbahn“ (Betreiber der Anschlussbahn Hermagor – Kötschach-Mauthen) als Betreiber der vom Rechnungshof behandelten Strecken folgende Stellungnahme ab.

 

Präambel:

Eisenbahnstrecken sind wertvoll für Regionen abseits der Ballungszentren und werden in Zukunft eine wichtige Rolle zur Erreichung der Klima- und Umweltziele spielen. Nach der Übernahme der Strecken Weizelsdorf – Rosenbach und Hermagor – Kötschach-Mauthen von den ÖBB durch das Land Kärnten haben sich die beiden Organisationen für den Erhalt der Strecken eingesetzt. In unzähligen ehrenamtlichen Stunden sind Konzepte zur weiteren Nutzung erarbeitet und umgesetzt worden.

 

 

Zu den Bahnstrecken im Detail:

 

Bahnstrecke Weizelsdorf – Rosenbach:

Der Bericht des Landesrechungshofes stellt quantitativ seine Sicht auf Basis den ihm zur Verfügung stehenden Daten, vorrangig fiskalischer Natur, dar. In der nachfolgenden Aufstellung sind Ergänzungen ersichtlich, die vom Landesrechnungshof bei der Erstellung seines Berichtes nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden sind.

 

1. Die Streckeneinstellung der Rosentalbahn („Karawankenbahn“, Strecke Weizelsdorf – Rosenbach) erfolgte im Dezember 2016. Unsererseits erfolgten Anfang Dezember 2017 unter Einhaltung der Frist von einem Jahr nach Betriebseinstellung (§17b EisbG) die Eisenbahnrechtlichen Genehmigungsanträge an die BH Villach Land und Klagenfurt Land.

2. Die Erteilung der Bescheide durch die o.g. Bezirkshauptmannschaften erfolgte im November 2019 (Teilstrecke Weizelsdorf – Feistritz) bzw. im Juni 2021 (Teilstrecke Feistritz – Rosenbach), mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 3,5 Jahren. Die Kritik des Landesrechnungshofes im Nachhinein an Politik, Behörden (Abteilungen 7 und 9 des Landes Kärntens) und den Nachnutzern scheint unserer Ansicht nach als ungerechtfertigt. Insbesondere die Komplexität der Rosentalbahn stellte sich für alle Beteiligten als nicht alltäglicher Vorgang heraus und muss hier unbedingt erwähnt werden.

3. Durch die Bescheiderteilung während der Corona-Pandemie war anfangs nur eine eingeschränkte touristische Nutzung der Rosentalbahn unter Zugrundelegung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus möglich. Die Nutzungen auf der Rosentalbahn (Strecke Weizelsdorf – Feistritz – Rosenbach) beinhalteten die nachfolgenden Züge. Weitere öffentlich ausgeschriebene Fahrten sowie bereits fixierte Charterzüge sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

a. 01. August 2020: Wiedereröffnung Weizelsdorf – Feistritz
b. 26. September 2020: Kärntner Ausflugszug
c. 23. Oktober 2020: Sonderzüge für Eisenbahnfotografen
d. 30. April 2021: Charterfahrt für Eisenbahninteressierte
e. 18. Juli 2021: Jubiläumssonderfahrt „85 Jahre Elektrotriebwagen 4042.01“
f. 22. Juli 2021: Dampfsonderzug zum Bauernmarkt in Faak am See
g. 18. September 2021: Zuführung des Sonderzuges „150 Jahre Drautalbahn“
h. 28. September 2021: Charterfahrt für internationale Reisegruppe
i. 09. Oktober 2021: Sonderzüge für Eisenbahnfotografen
j. 17. April 2022: Osterhasenzüge
k. 18. April 2022: Osterhasenzüge
l. 30. April 2022: Charterfahrt für Eisenbahnfreunde aus Osttirol
m. 25. Juni 2022: Gulasch Sonderzüge
n. 11. Juli 2022: Charterfahrt für Hochzeitsgesellschaft
o. 14. Juli 2022: Dampfsonderzug zum Bauernmarkt in Faak am See
p. 16. Juli 2022: Oldtimerfest Nostalgie Total
q. 22. September 2022: Charterfahrt Reisegruppe Bahninteressierte aus Kärnten
r. 24. September 2022: Zuführung des Sonderzuges zum St. Veiter Wiesenmarkt
s. 09. April 2023: Osterhasenzüge
t. 10. April 2023: Osterhasenzüge

Die touristische Nutzung der Rosentalbahn erfreut sich, gemessen an den Fahrten in den Vorjahren, stetig steigender Beliebtheit. Davon profitieren auch Betriebe (z. B. Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe) in der Region, da ein nicht zu vernachlässigender Teil der Fahrgäste ursächlich wegen der Rosentalbahn, ihrer einmaligen Streckenführung und ihren imposanten Kunstbauten die Rosental-Region besuchen. Die Rosentalbahn hat durch ihre Einmaligkeit durch Umgebung und Technik ihr touristisches Potential aus unserer Sicht noch nicht voll ausgeschöpft und kann als neuer Frequenzbringer für den Tourismus im Rosental gesehen werden.

4. Die im Bericht bis dato nicht erfolgte Aufnahme des Betriebs mit Draisinen (gemeint ist ein speziell adaptierter Ausflugszug mit Motorbahnwagen, drei Personenwagen, einem Multifunktionswagen sowie einem weiteren Motorbahnwagen, welcher unter dem Namen „Carnica Draisinenexpress“ vermarktet wird) resultiert unter anderem aus der Komplexität und der damit verbundenen ebenfalls langen Bearbeitungsdauer zur Erstellung des entsprechenden Bescheides durch die zuständige Fachabteilung des Landes Kärnten. Die Fertigstellung des Zuges erfolgte fristgemäß im dritten Quartal 2022, das entsprechende Genehmigungsverfahren dauert aktuell noch an. Dieser Ausflugszug kann, auch wenn der Name auf den ersten Blick etwas anderes suggeriert, nicht mit den auf der Strecke Hermagor – Kötschach-Mauthen eingesetzten Fahrraddraisinen verglichen werden.

5. Auch Nachnutzer von Bahnanlagen unterliegen den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EisBG) und den dazugehörigen Verordnungen, zumindest solange ein Eisenbahnverkehr stattfindet und keine Auflassung erfolgt. Für Betrieb und Instandhaltung sind daher umfangreiche Regelwerke, im Detail für den jeweiligen Anlassfall entsprechend ausgelegt, einzuhalten. Daraus resultieren nicht unerhebliche Kosten, welche auch Quantifiziert werden können.

6. Die vom Landesrechnungshof empfohlene Auflassung des Teilabschnittes Feistritz – Rosenbach der Rosentalbahn scheint im Angesicht der aktuell zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung für den Klima- und Umweltschutz unserer Ansicht nach als nicht nachvollziehbar. Die im Bericht erwähnten rund fünf Millionen Euro, welche für den Erhalt der Strecken noch vorhanden sind, sollen unserer Ansicht nach NICHT für den irreversiblen Abtrag aufgewandt werden. Im Gegenteil, dieses Budget stellt eine solide Basisfinanzierung für die Erhaltung der beiden Bahnstrecken (Weizelsdorf – Rosenbach sowie Hermagor – Kötschach-Mauthen) dar, damit diese für künftige Nutzungen in technisch einwandfreien Zustand versetzt werden können und damit auch ein entsprechendes Anlagevermögen des Landes Kärnten repräsentieren. Wir sprechen uns aufgrund des zunehmenden Umweltgedankens klar gegen eine Zerstörung einer intakten Eisenbahninfrastruktur aus!

 

 

Bahnstrecke Hermagor – Kötschach-Mauthen:

Der Bericht des LRH berücksichtigt nicht,

1. dass das Genehmigungsverfahren bis Juli 2020 gedauert hat und der Draisinenbetrieb erst im August 2020 gestartet werden konnte.

2. dass wegen Hochwasserschäden an der Strecke ein Draisinenbetrieb in den Jahren 2018 und 2019 nicht möglich war.

3. dass die auf Seite 4 dargestellten Ausgaben von 1,1 Mio Euro für die Gailtalbahn, die Sanierung der Hochwasserschäden von ca. 0,5 Mio beinhaltet, welche nicht der Gailtalbahn angerechnet werden sollten, sondern über das Budget des Katastrophenfonds abgewickelt werden müssten.

4. dass aufgrund der Pandemie im Mai 2021 kein Draisinenbetrieb möglich war und in der Zeit von August 2020 bis Oktober 2021 der Betrieb aufgrund der anhaltenden Pandemie nur in den geringen Ausmaßen gebucht wurde.
Dies verursachte wesentliche Einnahmenausfälle.

5. dass das Befahren mit Güterzügen bislang keine erhöhten Erhaltungskosten verursachte, da sich die 30 km lange Strecke sich in einem guten – befahrbaren Zustand befindet, wie mehrere Gutachten darlegen.

 

Seite 32:
Hier erwähnt der LRH-Bericht, dass die Gespräche für einen Glasfaserausbau auf der Gailtalbahn „ohne Ergebnis verliefen“. Das Gegenteil ist der Fall: Fa. Glasfaser Netz Kärnten – GNK GmbH hat von km 34 – km 60 sehr wohl das Glasfaserkabel verlegt.

Seite 33:
Hier erwähnt der LRH-Bericht, dass die Landesregierung mit Beschluss vom 13.02.2018 eine Nutzung durch ein Eisenbahnunternehmen ausgeschlossen wurde.
Dies ist unrichtig.
Es wurde in o.a. Beschluss unter Punkt 2.1 darauf verwiesen, dass eine mögliche Nachnutzung der Gailtalbahn für den touristischen Bereich durch das Kollegium der Kärntner Landesregierung gesondert zu behandeln sein wird.

Seite 38, Punkt 16:
Hier erwähnt der LRH-Bericht, dass in der am 28.6.2018 unterfertigten Nutzungsvereinbarung seitens des Landes mit der Gailtalbahn Betriebs GmbH das Land sich für eine Nutzung gemäß Eisenbahngesetz seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorbehalten hat.
Richtig ist, dass in o.a. Vereinbarung unter Punkt 5 die Zustimmung für die Nutzung nach dem Veranstaltungsgesetz UND die Zustimmung eine Nutzung eines beschränkt öffentlichen Verkehrs nach dem Eisenbahngesetz ermöglicht wurde.
Nur die Nutzung für einen öffentlichen Verkehr, sowie Güterverkehr nach Eisenbahngesetz erfordert die Zustimmung des Landes.

Bei einer politischen Grundsatzentscheidung - wie sie auf Seite 52 angeführt ist – sollte auch bedacht werden, dass z.B. die Führung nur von z.B.: 10 Güterzügen im Gailtal pro Jahr z.B. nach Leoben zu Mayr-Melnhof
a) eine Einsparung von 600 LKW-Fahrten auf der B111 stattfindet
b) damit ein CO2 Ausstoß von 132t eingespart wird
c) sich der Straßenerhaltungsaufwand wesentlich reduziert
d) den Intentionen der „Klimakoalition“ Kärnten voll gerecht wird
e) durch eine Verringerung des LKW-Verkehrs, steigt auch die Verkehrssicherheit.

 

Der Verein Gailtalbahn ist seit seiner Gründung im Jahr 2016 tief mit der Region verwurzelt. Alle Bürgermeister von Arnoldstein bis ins Lesachtal haben ihre Unterstützung ausgesprochen, zudem sind auch viele lokale Unternehmen und Unternehmer Mitglied des Vereins. Gemeinsam mit den Partnern aus der Kultur konnten auch viele Veranstaltungen in der Region abhalten. Trotz aller Hindernisse, die in den letzten Jahren alle Betroffen haben, konnten unsere Arbeitsfelder aufgebaut werden.

Neben dem Tourismus und dem Güterverkehr konnte mit dem Thema Forschung auch ein weiteres Arbeitsfeld ausgearbeitet werden. Dies ermöglicht HighTech Forschung auf der Infrastruktur im Bereich umweltfreundlicher Mobilität in der Region. Damit können neue Wirtschaftsfelder mit attraktiven Jobs geschaffen werden, womit der Abwanderung entgegengewirkt werden kann.


Damit sind die Arbeiten des Verein Gailtalbahn in der und für die Randregion Gail-, Gitsch- und Lesachtal wohl ein Musterprojekt, an dem die (politischen) Ziele der neuen Nachhaltigkeitskoalition in Kärnten gemessen werden können. Für alle Kärntnerinnen und Kärntner und vor allem für kommende Generationen.

 

 

 

Schlussbemerkung

Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes wird europaweit die Schiene gegenüber der Straße forciert. Es scheint aus diesem Blickwinkel absurd, intakte Bahnstrecken unter Verwendung von Steuergeld aufzulassen bzw. irreversibel abtragen zu wollen.

 

 

Kontakt für Rückfragen

Betreffend der Rosentalbahn (Bahnstrecke Weizelsdorf – Rosenbach, auch Karawankenbahn genannt):

Bahn und Museum Betriebsgesellschaft m. b. H.
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Daniel Prix
Lipizach 23
9065 Ebenthal

Anfragen werden vom Verein "Nostalgiebahnen in Kärnten" an die "Bahn und Museum Betriebsgesellschaft m. b. H." weitergeleitet. Richten Sie Ihre Anfragen bitte an:
Mail:
Mobil: +43 664 53 01 933

 

Betreffend der Gailtalbahn (Hermagor – Kötschach-Mauthen):

Verein Gailtalbahn
Obmann: DI (FH) Andreas Mühlsteiger
9640 Kötschach 122

Mail: obmann@gailtalbahn.at
Mobil: +43 664 1617277

 

 

 

Fotos

Die nachfolgenden Fotos können kostenfrei für Berichte in Bezug auf diese Stellungnahme verwendet werden. Als Bildnachweis bitten wir die in den Überschriften ersichtlichen Credits bei jedem verwendeten Foto anzugeben. Informieren Sie uns bei Verwendung eines Bildes bitte unter office@nostalgiebahn.at bzw. obmann@gailtalbahn.at.

 

 

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